Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Unterstützung bei Ihren Anliegen rund um die HOWOGE sowie zu mietenrelevanten Themen.
1.) Reparaturen direkt an die HOWOGE melden
Sie haben einen Schaden in Ihrer Wohnung festgestellt? Dann besteht bereits jetzt schon für viele MieterInnen die Möglichkeit zur schnellen Behebung den Schaden über den folgenden Link zu melden.
Reparaturmeldung an die HOWOGE senden
Hinweis vom 10.05.2023 zur Online-Schadenmeldung:
Aktuell werden leider noch nicht alle Quartiere für die Online-Schadenmeldung abgedeckt. In diesem Fall nutzen Sie bitte alternativ und bis auf Weiteres den Mieterkontakt der HOWOGE oder wenden Sie sich an Ihren zuständigen Mieterbeirat.
2.) Mietvertragsnummer oder Wohnungsnummer in der E-Mail Kommunikation
Bei der E-Mail Kommunikation mit der HOWOGE empfehlen wir Ihnen, immer im Betreff Ihrer E-Mail Ihre Mietvertragsnummer oder Wohnungsnummer mitzuteilen. Hierdurch erfolgt eine unmittelbare Zuordnung zu Ihrem Mietenkonto, womit Ihr Anliegen schneller bearbeitet werden kann.
3.) Wohngeldrechner (gültig ab 01.01.2023)
Durch eine Gesetzesänderung beim Wohngeld, sind ab dem 01.01.2023 mehr Haushalte wohngeldberechtigt. Ob Sie Wohngeld bekommen und auch wie hoch der Zuschuss ist, hängt von diversen Faktoren ab.
Mit dem Wohngeldrechner des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen kann der Anspruch errechnet werden. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass dies nur einer ersten Orientierung dient. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde geben.
4.) Unterjährige Verbrauchsinformation
Die HOWOGE übersendet bei immer mehr Mieterinnen und Mietern monatlich die Informationen über deren monatlichen Verbrauch an Warmwasser und Heizung und stellt zudem den Vergleich zum durchschnittlichen Verbrauch dar.
Wir möchten als Mieterrat darauf hinweisen, dass die Jahresendabrechnung aufgrund von Umlageschlüssel oder Korrekturwerten von den dargestellten Werten in der monatlichen Verbrauchsabrechnung abweichen kann.
Der angegebene Wert des Durchschnittsverbrauch entspricht dem Verbrauch von normierten oder durch Vergleichstests ermittelten durchschnittlichen Verbrauch von MieterInnen derselben Wohnungskategorie. Bitte beachten Sie, dass diese Werte in Abhängigkeit vom zuständigen Messdienstleiter erstellt werden und Ihnen lediglich zur Orientierung dienen sollen.
Für Rückfragen zu scheinbar unplausiblen Werten können sich die Mieterinnen und Mieter gerne per E-Mail an kundenzentrum@howoge.de wenden. Das Team des Betriebskostenmanagement wird die Fragen beantworten und gegebenenfalls eine Überprüfung beim Messdienstleister anfordern. Auch können sich die Mieterinnen und Mieter zum Thema unterjährige Verbrauchsinformation auf der Homepage Unterjährige Verbrauchsinformation | HOWOGE einen allgemeinen Überblick zu dieser Thematik verschaffen.